Über den Landschaftspflegeverband Passau können Sie eine Förderung für eine Neuanlage einer Hecke erhalten. Die Fördergelder stammen aus dem Landschaftspflegeprogramm der Regierung von Niederbayern.

 

Voraussetzungen und Auflagen:

· Die Hecke wird in der freien Natur gepflanzt (mind. 20 m Entfernung zu Gebäuden)

· Die Hecke muss mindestens 50 m lang sein

· Es wird dreireihig gepflanzt

· Der Zaun muss mindestens 7 Jahre stehen

· Die Hecke muss mindestens 25 Jahre stehen

· Die Zusammensetzung der Pflanzen setzt der Landschaftspflegeverband in Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde fest

· Die gesetzlichen Grenzabstände sind einzuhalten

· Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden

 

 


Der LPV-Flyer
Die Hecke-Flyer