Über den Landschaftspflegeverband Passau können Sie eine Förderung für eine Neuanlage einer Hecke erhalten. Die Fördergelder stammen aus dem Landschaftspflegeprogramm der Regierung von Niederbayern.
Voraussetzungen und Auflagen:
· Die Hecke wird in der freien Natur gepflanzt (mind. 20 m Entfernung zu Gebäuden)
· Die Hecke muss mindestens 50 m lang sein
· Es wird dreireihig gepflanzt
· Der Zaun muss mindestens 7 Jahre stehen
· Die Hecke muss mindestens 25 Jahre stehen
· Die Zusammensetzung der Pflanzen setzt der Landschaftspflegeverband in Abstimmung mit der Höheren Naturschutzbehörde fest
· Die gesetzlichen Grenzabstände sind einzuhalten
· Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden