Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert.
Zu den klassischen Landschafspflegeflächen zählen artenreiche Wiesen, die mühevoll zu pflegen und landwirtschaftlich gesehen unrentabel sind, wie z.B. Nasswiesen und Magerrasen.
Zur Umsetzung von Landschaftspflege-Maßnahmen stellt die Regierung von Niederbayern über die einschlägigen Förderprogramme erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung.
Um einen Überblick über mögliche Fördertöpfe und alle gesetzlichen Bestimmungen zu haben, stehen wir hierzu gerne beratend zur Seite.